Die Fördertarife sind für drei Anlagegrößen gestaffelt:
- von 1 bis 3 kWp (Kilowatt Leistung);
- von 3 bis 20 kWp;
- über 20 kWp; (ohne Obergrenze).
Jede dieser Kategorien ist gegliedert in:
- nicht integrierte oder bodeninstallierte Anlagen
- teilweise integrierte Anlagen
- in Gebäude integrierte Anlagen.
Je höher der Grad der Integration in das Gebäude, desto höher die Förderung der erzeugten Leistung.








Befähigungsnachweis für die Ausführung von öffentlichen Arbeiten.